Seit Januar 2017 gibt es 5 Pflegegrade anstatt wie vorher 3 Pflegestufen. Die Leistungen beginnen bei Pflegegrad 1 ( 125,- € ) bis Pflegegrad 5 ( Höchstsatz 946,- € ). Diese Leistung können Sie in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist das Sie bei der Pflegekasse einen Antrag gestellt haben und dieser auch bewilligt wurde. Das ganze wird bezeichnet als „Pflegegeld für häusliche Pflege“.