Bei einer Betreuungskraft aus Osteuropa sollten Sie darauf achten das Sie mit einer seriösen Firma zusammen arbeiten
Es gibt ein paar wichtige Punkte die man unbedingt beachten muss.
Die Betreuungskraft aus Osteuropa muss eine A 1- Bescheinigung besitzen. Nur so kann diese Pflegekraft aus Osteuropa legal für Sie tätig sein.
Keine medizinischen Dienstleistungen sind möglich !
Da die Ausbildung einer osteuropäischen Altenpflegerin oder auch Krankenschwester in Deutschland nicht anerkannt werden, dürfen diese Pflegekräfte aus Osteuropa keine medizinischen Tätigkeiten ausführen. Dies bedeutet das Sie hierfür einen ambulanten Pflegedienst oder auch den Hausarzt kommen lassen müssen.
Alle anderen Tätigkeiten im Haushalt oder der Pflege dürfen das Pflegepersonal aus Osteuropa ausführen.
Rufen Sie uns an oder füllen Sie unser Kontaktformular aus, damit wir für Sie die optimale Betreuungskraft aus Osteuropa finden