Eine Beschäftigung einer polnischen Pflegekraft mit einem Gewerbeschein und als “ selbständige Betreuerin “ ist nicht legal. Hierzu gab es ein Gerichtsurteil in München im November 2009. Begründet wurde dies so “ das der Einsatz formal selbständiger ausländischer Kräfte gegen Recht und Gesetz verstoße „. Die Entsendung einer polnischen Pflegekraft ist die einzige legale Möglichkeit einer Vermittlung osteuropäischer Haushaltshilfen und Pflegekräften. Über unsere Büros in Polen, der Slowakei und Rumänien vermitteln wir auch gerne Ihnen diese legale Möglichkeit der Betreuung einer Pflegeperson.
Rufen Sie uns an oder füllen Sie unser Kontaktformular aus, damit wir Sie ausführlich über die Entsendung einer polnischen Pflegekraft informieren können.