Jeder kann selbst darüber entscheiden, wie und von wem er gepflegt werden möchte. Daher gibt es die Möglichkeit, Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für den Bezug des Pflegegeldes ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, z.B. durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen.
Das Pflegegeld wird dem Betroffenen von der Pflegekasse überwiesen. Dieser kann über die Verwendung des Pflegegeldes grundsätzlich frei verfügen und gibt das Pflegegeld regelmäßig an die ihn versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter.
Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich, den Bezug des Pflegegeldes mit der Inanspruchnahme von Sachleistungen (Hilfe von Pflegediensten) zu kombinieren. Das Geld vermindert sich in diesem Fall anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen.
Rufen Sie uns an oder füllen Sie unser Kontaktformular aus, um weiterführende Informationen zu erhalten.