Bei der Vermittlung polnische Pflegekraft müssen Sie mehrere Dinge beachten. Die polnische Pflegekraft muss über ein polnisches Diensleistungsunternehmen nach Deutschland mit dem A 1 – Formular entsendet werden. Hierdurch wird die Arbeit in Deutschland legalisiert. Weisungsbefugt ist das Unternehmen aus Polen.
Dieses Unternehmen beschäftigt das Pflegepersonal aus Polen sozialversicherungspflichtig und legal in Deutschland. Die polnische Pflegekraft verfügt somit über die notwendigen Papiere wie eine Krankenversicherung und das A 1 – Formular. Somit haben Sie kein Probleme bei der Vermittlung polnischer Pflegekräfte.
Rufen Sie uns an oder füllen Sie unser Kontaktformular aus, damit wir Ihnen die optimale polnische Pflegekraft vermitteln können.