Häuslicher Umbau


Häuslicher Umbau

Viele ältere Menschen haben den Wunsch auch in hohem Alter zu Hause leben zu können. Jedoch sind oft die Voraussetzungen ein barrierefreies Wohnen nicht gegeben, da bei den früheren Planungen keine behindertengerechte Wohnung geplant wurde. Deshalb bietet die Pflegekasse die Möglichkeit einer Bezuschussung von bis zu 4.000,- € pro pflegebedürftigen Person. Also ist es bei einem pflegebedürftigen Ehepaar auch möglich für beide Personen die Bezuschussung für häuslichen Umbau zu beantragen.

Voraussetzungen für den Zuschuss zur Umbaumaßnahme

1.) Es muß ein Pflegegrad vorliegen

2.) Durch die Umbaumaßnahme soll eine erhebliche Erleichterung der häuslichen Pflege ermöglicht werden und / oder eine möglichst selbständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person gesichert und gewährleistet werden (wohnumfeldverbessernde Maßnahme).

Umbaumaßnahmen die bezuschusst werden

1.) Umbaumaßnahmen außerhalb der Wohnung (z.B. Rampe oder Aufzug)

2.) Umbaumaßnahmen innerhalb der Wohnung (z.B. Türverbreiterung oder Treppenlift)

3.) Umbaumaßnahmen im Schlafzimmer (z.B. Bodenbelag)

4.) Umbauten im Bad (begehbare und ebenerdige Dusche oder Waschtisch höhenverstellbar)

5.) Umzugskosten (falls man in eine andere Wohnung umziehen muss, da die alte Wohnung nicht behindertengerecht umgebaut werden kann)

Tipp !

Beantragen Sie den Zuschuss wenn möglich vor dem häuslichen Umbau !

Dann wissen Sie genau in welcher Höhe Sie unterstützt werden.

Sie können jedoch den Antrag auch nach der Umbaumaßnahme beantragen und haben dann aber auch ein höheres Risiko bei den Kosten zu tragen.

Den Antrag auf Wohnungsanpassung stellen Sie bitte bei der Pflegeversicherung. Das Antragsformular erhalten Sie bei ihrer Pflegekasse.