Die gesetzlich geregelten Kombileistungen bestehen aus Sachleistungen ( Inanspruchnahme eines Pflegedienstes ) und dem Pflegegeld ( die private Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche ).
Jeder der einen Pflegegrad hat erhält je nach Einstufung von der Pflegekasse eine finanzielle Unterstützung die sich in Sachleistungen und / oder Pflegegeld untergliedern.
Die Sachleistungen der Kassen übernimmt die Kosten für einen ambulanten, gewerblichen Pflegedienst bis zu einer gewissen Summe pro Monat.
Das Pflegegeld dagegen ist eine finanzielle Entschädigung für pflegende Angehörige oder ehrenamtlich tätige Personen.
Nimmt man beide Leistungen in Anspruch spricht man von einer Kombileistung. Also einer Kombination der beiden vorher beschriebenen Leistungen aus Sachleistungen und Geldleistung (Pflegegeld ).
Dieser Fall tritt dann ein wenn Sie nicht das komplette Ihnen zustehende Geld von den Sachleistungen benötigen und somit erhalten Sie dann aus dem restlichen Geld als Angehöriger den prozentualen Anteil als Pflegegeld für die häusliche Pflege.