Medizinischer Dienst (MDK):
Im Auftrag der Krankenkassen überprüft der MDK, ob die Voraussetzungen für einen Pflegegrad erfüllt sind und in welcher Stufe die Person eingestuft wird
(5 verschiedene Pflegegrade).
Die für Sie jeweils gültige Dienststelle vom Medizinischen Dienst ( MDK) wird Ihnen von ihrer Krankenkasse mitgeteilt.
Die Beurteilung durch den MDK kann innerhalb von 4 Wochen formlos, jedoch schriftlich, widersprochen werden.
Tipp von uns !
Sie müssen sich gut auf den Besuch vom MDK vorbereiten. Bitte prüfen Sie vorab nochmals das Sie alle benötigten Unterlagen vollständig vorliegen haben, ansonsten verstreicht nach dem Termin nochmals unnötig viel Zeit.
Haben Sie alle wichtigen medizinischen Dokumente ( schon kopiert für den MDK ) bei dem Gespräch vorliegen, wie z.B. Arztberichte, Krankenhausberichte, Medikamentenliste, Kopie vom Therapieplan, Röntgenaufnahmen, Kopien von Ausweisen ( Schwerbehindertenausweis, Diabetikerausweis ) usw..
Schreiben Sie über einen Zeitraum von einem Monat genau auf welche Leistungen Sie für die Pflegeperson erbringen müssen, die mit der Betreuung und der Pflege zu tun haben. ( genauen Zeitplan mit den durchgeführten Tätigkeiten, wie z.B. Um 6 Uhr Windeln wechseln, um 7 Uhr bei der Körperpflege helfen oder um 12 Uhr Essen klein schneiden usw. ).