EU-Krankenversicherung


Seit dem 01.06.2004 wird in den Mitgliedsstaaten der EU (aus welchen unserer Pflegekräfte und Haushaltshilfen vermittelt werden) die europäische Krankenversicherungskarte ausgegeben. Sie ersetzt das Formular E 111 (Anspruch auf Sachleistungen der Krankenversicherung bei Aufenthalt und Reisen in einem Mitgliedsstaat der europäischen Union). Dadurch besteht seit 2004 für die Inhaber einer solchen EU-Krankenversicherung der Anspruch auf alle medizinischen Leistungen nach den für dieses Land geltenden Vorgaben.
Unsere Firma vermittelt nur osteuropäische Haushaltshilfen und Pflegekräfte mit einer solchen europäischen Krankenversicherung inklusive EU-Krankenversicherungskarte.

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