Pflegesachleistungen
Die Pflegesachleistung ist eine Leistung der sozialen Pflegeversicherung in Deutschland nach dem Sozialgesetzbuch. Sie umfasst häusliche Pflegehilfe durch professionelle Pflegekräfte in Form von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung. Behandlungspflege gehört nicht zur Pflegesachleistung. Der Begriff Sachleistung ist im Sinne einer Naturalleistung (Pflege) gemeint. Im Unterschied zur Kostenerstattung, bei der dem Versicherten die Kosten für die von ihm selbst bezahlte Pflege erstattet werden, erhält der Versicherte Pflege durch eine Pflegeeinrichtung, die diese Leistung aufgrund eines Versorgungsvertrags mit der Pflegekasse in deren Auftrag erbringt. Der Umfang der Pflegesachleistung ist dadurch begrenzt, dass die Pflegekassen als Träger der Pflegeversicherung die Leistungen nur bis zu bestimmten monatlichen Höchstbeträgen finanzieren, die sich nach dem Maß der Pflegebedürftigkeit
(Pflegestufe )richten.
Voraussetzung
Voraussetzung für den Anspruch auf die Pflegesachleistung ist mindestens erhebliche Pflegebedürftigkeit, also mindestens Pflegestufe I.
Weitere Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige in häuslicher Umgebung gepflegt wird. Das kann im eigenen Haushalt sein, aber auch im Haushalt von Angehörigen, in Altenwohnheimen oder Wohnheimen für Behinderte. Keine Pflegesachleistung erhalten dagegen Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen oder stationären Einrichtungen, in denen die Leistungen zur medizinischen Vorsorge, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben oder am Leben in der Gemeinschaft, die schulische Ausbildung oder die Erziehung kranker oder behinderter Menschen im Vordergrund des Zweckes der Einrichtung stehen.
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