Die Betreuungskraft muss entweder in ihrem Heimatland sozialversicherungs-pflichtig angestellt und im Rahmen ihrer Firma entsendet werden ( Nachweis : A 1- Formular, vorher E 101 ).
Kräfte die diese Bedingungen nicht erfüllen sind in der Regel illegal in Deutschland beschäftigt !!
Lassen Sie sich nicht auf unseriöse Angebote aus dem Internet ein. Dies kann für Sie zu hohen Strafen führen !
Die Arbeitszeit / Freizeit wird zwischen Auftraggeber und dem Betreuungspersonal individuell vereinbart, da die Bedingungen vor Ort immer unterschiedlich sind. Bei entsendetem, angestellten Betreuungspersonal aus EU-Staaten, gilt das Arbeitsgesetz des jeweiligen Staates.