Wie sind die Möglichkeiten der Kostenerstattung?


Unser Betreuungsdienstleistungsservice ist eine Privatleistung, deren Kosten von der Pflegeversicherung nicht übernommen wird. Bei Einstufung in eine Pflegestufe kann jedoch die Geldleistung für sog. „ selbst beschaffene Pflegehilfen“ in Anspruch genommen werden. Über steuerliche Erleichterungen unterhalten Sie sich bitte mit ihrem Steuerberater, da wir hier keine Beratung durchführen dürfen. Beachten Sie aber bitte dass im Vertrag die Person als Auftraggeber eingetragen werden muss, welche die Leistung steuerlich geltend machen möchte.

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